Unfallgutachten
Zur beweissichernden Feststellung der Schadenhöhe kann der Geschädigte einen neutralen und unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten - nach herrschender Rechtsprechung - von der Versicherung des Unfallverursachers / Schädigers zu tragen sind (ausgenommen hiervon sind Bagatellschäden). Bei selbstverschuldetem Unfall und Vollkaskoversicherung setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und schlagen einen neutralen und unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen vor.
Der Kfz-Sachverständige erstellt in Form des Gutachtens eine als Schadennachweis
anerkannte Unterlage.Das erstellte Gutachten trifft unter anderem Aussagen über:
- Schadenumfang
- Reparaturkostenhöhe
- Reparaturwürdigkeit
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung (merkantil / technisch)
- Restwert
- Geschätzte Zeit zur Ersatzbeschaffung bei Totalschaden
- Um- / Ausbaukosten für Zubehör und Ausstattung
Nutzen Sie Ihr Recht zur Beauftragung eines anerkannten Sachverständigen !