Unfallgutachten

Zur beweissichernden Feststellung der Schadenhöhe kann der Geschädigte einen neutralen und unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten - nach herrschender Rechtsprechung - von der Versicherung des Unfallverursachers / Schädigers zu tragen sind (ausgenommen hiervon sind Bagatellschäden). Bei selbstverschuldetem Unfall und Vollkaskoversicherung setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und schlagen einen neutralen und unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen vor.

Der Kfz-Sachverständige erstellt in Form des Gutachtens eine als Schadennachweis
anerkannte Unterlage.

Das erstellte Gutachten trifft unter anderem Aussagen über:

Nutzen Sie Ihr Recht zur Beauftragung eines anerkannten Sachverständigen !